Kinder vor Kletterwand ©DGUV

SP Klettern

Kinder vor Kletterwand©DGUV

Klettern macht Spaß – unabhängig von Schwierigkeitsgrad, Alter und Können ist es für Heranwachsende ein Grundbedürfnis. Es gibt wenige Bewegungsformen, bei denen Kinder und Jugendliche ihren Körper besser kennenlernen, Körperkraft erlangen und Geschicklichkeit schulen können.

Klettern bietet die Gelegenheit, selbstbestimmtes Handeln zu erlernen und persönliche, materielle und soziale Erfahrungen zu sammeln. Körperbeherrschung und Kreativität sind genauso gefragt wie Kommunikation und gegenseitiges Helfen. Klettern fasziniert dadurch, dass man sich freiwillig in Wagnissituationen aussetzt, Freuden und Ängste erfährt und lernt, damit umzugehen. Außerdem trägt Klettern zur Verbesserung der Kraft, Ausdauer und Koordination bei.

Kinder klettern, bouldern©DGUV

Grundsätzlich bestehen gegen das Klettern an künstlichen Kletterwänden dann keine Einwände, wenn die notwendigen sicherheitstechnischen und organisatorischen Anforderungen und die Boulder- und Kletter-Regeln erfüllt sind. Dies gilt sowohl für Boulderwände als auch für Toprope- oder Vorstiegswände.  Das Klettern an Toprope- und Vorstiegswänden muss unter der Leitung und Aufsicht von dafür qualifizierten Personen stehen. Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen bieten Lehrerfortbildungseinrichtungen oder der Deutsche Alpenverein e. V. an. Eine Lehrkraft, die Klettern im Rahmen des Schulsports anleitet, muss über spezifische fachliche Voraussetzungen verfügen.

Beim Klettern in der Schule sind die Regelungen der jeweiligen Bundesländer zu beachten.

Beim Bouldern wird ohne Seilsicherung bis 2 m Fallhöhe geklettert. Es muss gewährleitstet sein, dass ein Höherklettern ausgeschlossen ist. Auch bei Boulderwänden muss durch die pädagogische Leitung eine Sicht- und ggf. Funktionsprüfung vor Inbetriebnahme erfolgen.

Das Bouldern im Schulsport erfordert keine Kletterausrüstung und keine zusätzliche Qualifikation des pädagogischen Personals. Die  Boulder-Regeln sind zu beachten.

Sicherungsausrüstung

Klettern Sicherheitsequipment, Helm, Bandschlinge, Karabiner©Unfallkasse NRW

Für die Sicherung der Kletterinnen und Kletterer an Toprope- und Vorstiegswänden darf nur Bergsportausrüstung verwendet werden, die das CE-Zeichen mit einer Nummer trägt, wie z. B. CE 01479.

Die Frage, ob generell ohne oder mit Brustgurt zusätzlich zum Hüftsitzgurt geklettert werden soll, kann nicht eindeutig mit Ja oder Nein beantwortet werden. Die Entscheidung muss sich immer an den individuellen Bedingungen orientieren. Die landesspezifischen Bestimmungen sind zu beachten.

In der Regel kommt der Hüftsitzgurt zum Sichern und Abseilen zum Einsatz, wobei er gut passen muss.

Der Einsatz von Brust- und Hüftsitzgurt bietet sich an

  • als Vorstieg für Anfängerinnen und Anfänger,
  • bei Wunsch der Kletterin/des Kletterers und
  • wenn der Sitzgurt wegen schmaler Taille über die Hüfte rutschen kann.

Grundsätzlich muss die Sicherungsausrüstung vor jeder Inbetriebnahme geprüft werden, z. B.

  • Anseilgurte (Verschluss-Systeme und tragende Nähte – erkennbar an Kontrastfarben),
  • Kletterseile (intakter Mantel, Kern nicht sichtbar),
  • Karabiner (intakter, schließender Schnapper, Verschluss leichtgängig),
  • Karabiner mit Verschluss-Sicherung als Toprope-Umlenkung.

Die Ergebnisse der Prüfung sind zu dokumentieren, z. B. der Zustand und die Gebrauchsdauer von Seilen in einem Seilhandbuch. Hierzu ist eine Abstimmungen mit dem Schulträger notwendig.


Fachliche Voraussetzungen der Lehrkräfte

Personen klettern an Kletterwand mit Absicherung©Unfallkasse NRW

Eine Lehrkraft, die Klettern im Rahmen des Schulsports anleitet, muss die landesrechtlichen Vorgaben beachten, die  Kletter-Regeln beherrschen und über folgende fachlichen Voraussetzungen verfügen:

  • Kenntnisse theoretischer Grundlagen (inkl. typischer Gefahren und Unfallmuster)
  • Praktische Erfahrungen mit elementaren Grundtechniken des Kletterns an Toprope- und Vorstiegswänden
  • Kenntnisse methodischer Vorgehensweisen beim Vermitteln von Kletter- und Sicherungstechniken
  • Kenntnisse spezieller Organisationsformen hinsichtlich der Aufsichtsführung je nach Alter und Könnensstand der Schülerinnen und Schüler (Klettern unter Kontrolle, Klettern mit Betreuung, selbstständiges Klettern)
  • Kenntnisse methodischer Vorgehensweisen und insbesondere von speziellen Vermittlungsformen für ängstliche oder motorisch schwächere Schülerinnen und Schüler sowie für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Klettern als Form inklusiven Sportunterrichts)
  • Kenntnisse und Beherrschung verschiedener aktueller Sicherungstechniken und Knoten
  • Kenntnisse über und Beherrschung von Material und Ausrüstung
  • Kenntnisse der Sicherheitsbestimmungen für künstliche Anlagen (Bau, Pflege, Wartung)
  • Kenntnisse der alternativen Nutzung von Geräten und Gerätekombinationen für das Klettern
  • Kenntnisse der national gültigen Seilkommandos sowie der Fachterminologie

Klettern in kommerziellen Kletterhallen

Kinder klettern auf Kletterwand©Unfallkasse NRW

Die Nutzung von Angeboten kommerzieller Kletterhallen erfordert eine intensive Vorbereitung durch die unterrichtenden Lehrkräfte, da sich die Rahmenbedingungen in diesen Hallen von denen in der schulischen Sportstätte grundsätzlich unterscheiden, z. B. viele Gruppen auf engem Raum, Störungen durch Lärm und Musik.

Auch wenn fachkundiges Personal der Kletterhalle die Lerngruppe übernimmt und schult, ist die Lehrkraft für diesen Unterricht im Sinne der schulrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Sie hat sich in der Unterrichtsplanung u. a. über die örtlichen Gegebenheiten, den organisatorischen Ablauf, die Qualifikationen des
Kletterhallenpersonals und die Sicherheitseinrichtungen zu informieren. Falls sie über keine eigene Kletterqualifikation verfügt, muss sie insbesondere die permanente Aufsicht über ihre Lerngruppe übernehmen und die Hallentrainerin bzw. den Hallentrainer unterstützen, z. B. bei organisatorischen und disziplinarischen Maßnahmen.