Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen ©Unfallkasse NRW
Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen©Unfallkasse NRW

Im Schulsport passieren zahlreiche Unfälle. Erfreulicherweise handelt es sich dabei mehrheitlich um kleinere Verletzungen. Lehrkräfte sind zur Ersten Hilfe verpflichtet. Deshalb muss es auch in der Sporthalle jederzeit möglich sein, Hilfe herbeizurufen und Verletzte zu versorgen.

  • Geeignete Meldeeinrichtungen müssen vorhanden und für die Lehrkraft schnell und unkompliziert nutzbar sein. Wichtige Telefonnummern, z. B. Notruf, Ärzte und Krankenhaus, sind auszuhängen und aktuell zu halten.
  • Es muss ein Raum für Erste Hilfe zur Verfügung stehen, in dem verletzte Personen betreut werden können.
  • Erste-Hilfe-Material muss in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.
  • Der Schulsport gehört zu den gefahrgeneigten Fächern, deshalb sollten alle Sport unterrichtende Lehrkräfte aktuell in der Ersten Hilfe aus- oder fortgebildet sein.

Allgemeine, ausführliche Informationen zur Ersten Hilfe in der Schule, zum Transport von Verletzten und zur Dokumentation von Unfällen finden Sie hier.

Meldeeinrichtungen

Meldeeinrichtungen müssen jederzeit zugänglich und nutzbar sein. Es wird empfohlen, diese im Raum für Erste Hilfe zu installieren, so kann auch während der Erstversorgung ein Notruf abgesetzt werden.

Es sollte ein schnurgebundenes Telefon ausgewählt werden, weil Mobilteile erfahrungsgemäß auch außerhalb des Raumes aufbewahrt werden und so im Notfall nicht zur Verfügung stehen könnten. Empfehlenswert ist ein schnurgebundenes Telefon mit zusätzlichem Mobilteil, das mit in die Sporthalle genommen werden kann.

In unmittelbarer Nähe der Meldeeinrichtung müssen die Rufnummern der Rettungsleitstelle, der nächstgelegenen Arzt-, Durchgangsarzt- bzw. Facharztpraxen und des Krankenhauses verfügbar sein, beispielsweise in Form eines Aushangs.

Da heutzutage fast immer ein Mobiltelefon zur Verfügung steht, wird empfohlen, auch im Eingangsbereich oder im Freigelände Notfall-Rufnummern auszuhängen.

 
Orangene Kiste mit Erste Hilfe Material©Unfallkasse NRW
Erste-Hilfe-Material

Verletzungen müssen schnell versorgt werden. Da Sporthallen in der Regel räumlich vom Schulgebäude getrennt sind, müssen sie mit einem eigenen, mindestens dem kleinen Verbandkasten nach DIN 13157 ausgestattet werden. Eine Auflistung des vorgeschriebenen Erste-Hilfe-Materials ist hier einsehbar.

Die Stückzahl des vorgehaltenen Erste-Hilfe-Materials sollte bei Bedarf erhöht werden. So wird z. B. empfohlen, in der Sporthalle zusätzlich Kälte-Sofort­kompressen oder Kältepads zur Behandlung stumpfer Verletzungen, wie z. B. Prellungen, zur Verfügung zu stellen.

Verantwortlich für die Bereitstellung von Verbandmaterial ist der Träger der Einrichtung.

Wird die Sporthalle für den Vereinssport genutzt, sollten Schule, Vereine und Träger geeignete Vereinbarungen treffen, um zu gewährleisten, dass immer ausreichend Erste-Hilfe-Material zur Verfügung steht.