Sportboden Basketballfeld ©Unfallkasse NRW
Vorhang in der Sporthalle und Basketballkorb©Unfallkasse NRW

Beim Einbau von Sportböden in Sporthallen müssen neben der Schutzfunktion auch sportfunktionelle Eigenschaften berücksichtigt werden. Hierdurch werden zu große Belastungen am Bewegungsapparat vermieden. Der Sportboden muss nachgiebig, trittsicher und eben sein. Sportböden unterscheiden sich wie folgt:

  • Flächenelastischer Sportboden aus elastischer Konstruktion oder Schicht mit biegesteifer Lastverteilungsschicht und Oberbelag. Dieser Sportboden wird für Sportarten auf Rollen und Rädern, z. B. Inlineskating und Sportarten mit Sportrollstühlen, empfohlen.
  • Punktelastischer Sportboden aus elastischer Schicht und Oberbelag. Er hat eine biegeweiche Oberfläche und dadurch ein schnelles Ansprechen schon bei vergleichsweise geringer Belastung. Bei Stürzen der Nutzer mit punktartiger Belastung, z. B. mit dem Ellbogen oder dem Knie, kommt er den Anforderungen an die Schutzfunktion besonders entgegen. Für Rad- und Rollsport ist dieser Boden ungeeignet.
  • Kombiniertelastischer Sportboden aus flächenelastischem Sportboden mit punktelastischer Oberschicht. Soweit möglich werden die Vorteile der Sportfunktion des flächenelastischen Konstruktionssystems mit den Vorteilen der Schutzfunktion des punktelastischen Konstruktionssystems vereinigt. Für Rad- und Rollsport nur bedingt geeignet.
  • Mischelastischer Sportboden aus punktelastischem Sportboden mit einer zusätzlichen versteifenden Komponente. Für Rad- und Rollsport bedingt geeignet.
Sportboden Gelb©Unfallkasse NRW

Mehrzwecknutzung

Bei extremer Beanspruchung des Sportbodens, insbesondere des Oberbelages bei Veranstaltungen, z. B. Schuldisco und Flohmärkte, sollte der Hallenboden mit einem Schutzbelag vor Beschädigung geschützt werden. Die Lagermöglichkeit des Schutz­be­la­ges sollte bereits in der Planung berücksichtigt werden.

Bodenpflege

Durch die Bodenpflege sollen die gewünschten sportfunktionellen, optischen und hygienischen Eigenschaften erhalten werden.

Grundsätzlich gilt:

  • keine Verwendung fettender Pflegemittel
  • Abstimmung des Pflegemittels auf die vorgesehene Nutzung
  • Abstimmung geeigneter Pflegemittel mit dem Bodenhersteller