Rotes Erste Hilfe Schild über Tür auf weißer Wand ©Unfallkasse NRW
Erste Hilfe Schild Aufsichtschild©B. Fardel

In Schwimmbädern muss jederzeit Hilfe herbeigerufen und Erste Hilfe geleistet werden können.

  • Geeignete Meldeeinrichtungen müssen vorhanden und für die Lehrkraft schnell und unkompliziert nutzbar sein. Wichtige Telefonnummern, z. B. Notruf, Ärztinnen und Ärzte und Krankenhaus, sind auszuhängen und aktuell zu halten.
  • Optimal ausgestattete Schulbäder besitzen einen Raum für Erste Hilfe, obwohl bei reiner Schulnutzung die Ausstattung mit Erste-Hilfe-Material und einer Trage als ausreichend anzusehen ist.
  • Erste-Hilfe-Material muss in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.
  • Rettungseinrichtungen müssen vorhanden und jederzeit einsatzbereit sein.
  • Schwimmen gehört zu den gefahrgeneigten schulischen Veranstaltungen, deshalb sollten Aufsicht und Lehrkräfte aktuell in der Ersten Hilfe aus- oder fortgebildet sein. Dazu gehört auch, dass die Lehrkräfte die Rettungseinrichtungen der Halle kennen.

Allgemeine, ausführliche Informationen zur Ersten Hilfe in der Schule, zum Transport von Verletzten und zur Dokumentation von Unfällen finden Sie hier.